Minimalabstände
A – Ein Abstand von 120 cm zwischen dem Tisch und der Wand oder einem anderen Element, das ein Hindernis darstellt, ist der Mindestabstand, der erforderlich ist, um eine freie Bewegung mit frontalem Gang hinter einer sitzenden Person zu ermöglichen.
B – Damit eine Person arbeiten und gegebenenfalls die Türen und Schubladen hinter einer sitzenden Person öffnen kann, muss ein Mindestabstand von 135 cm zwischen der Tischkante und dem Möbel vorgesehen werden. Bei einer Tiefe von 80cm wird der Abstand um 15cm erhöht.
C – Zur Ermittlung der Abstände zwischen den Arbeitsflächen und anderen Elementen vor ihnen, Der für die Bewegung von Personen vorgesehene Raum und die durch Geräte und Untergründe mit gegebenenfalls offenen Schubladen und Türen entstehende Stellfläche sind zu berücksichtigen.
D – Vor dem Geschirrspüler ist ein Raum von mindestens einem Meter für das Be- und Entladen freizuhalten. Um bei diesen Arbeiten eine andere Person mit frontalem Gang durchzulassen, muss der freie Raum nochmals um 70cm erhöht werden, wenn sich eine Wand davor befindet.